| Neue Bußgeldverordnung |
| Geschrieben von: rh |
| Sonntag, den 22. März 2009 um 21:24 Uhr |
Quelle: www.bmvbs.de Bundesministerium für Verkehr, Bau und StadtentwicklungÂ
Neue Bußgelder gegen Hauptunfallursachen seit 1. Februar 2009Die neuen Obergrenzen für Bußgelder sollen für mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen sorgen. Sie zielen vor allem auf die Hauptursachen für Unfälle, insbesondere: - unangepasste Geschwindigkeit - gefährliche Überholvorgänge - Verstöße gegen die Vorfahrt - Rotlicht-Verstöße - zu geringer Abstand Die Änderungen im Bußgeldkatalog dienen daher der Verkehrssicherheit, es geht nicht um eine durchgehende Anhebung der Geldbußen. Bei Verwarnungsgeldern oder Parkverstößen bleibt alles beim Alten. Auch die Dauer der möglichen Fahrverbote bleibt unverändert. Vor allem Raser und Drängler und diejenigen, die sich im Verkehr besonders rücksichtslos verhalten und andere vorsätzlich gefährden, müssen mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes betrug im Jahr 2008 die Zahl der Verkehrstoten 4.467. Ursache für fast alle Unfälle (95 Prozent) ist menschliches Fehlverhalten. Im europäischen Vergleich lagen Bußgelder in Deutschland bisher in einem niedrigen Bereich. Staaten wie die Niederlande, Großbritannien und Schweden haben die besten Unfallbilanzen – dort liegen die Geldbußen für gefährliche Verstöße um ein Vielfaches höher. Eine Anpassung der Obergrenzen war daher sinnvoll und notwendig. Die neuen Bußgeldobergrenzen sind durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes eingeführt worden. Die Bußgeldkatalog-Verordnung tritt zum 01.02.2009 in Kraft. Anbei einige Beispiele aus dem neuen Katalog:Fahren mit nicht verkehrssicherem KFZ = 80 – 270 Euro Überladung um mehr als 20 Prozent (Pkw) = 95 – 235 Euro Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten = 250 Euro Drogen und Alkohol am Steuer = 500 Euro (1. Verstoß) / 1000 Euro (2.Verstoß) / 1500 Euro (3.Verstoß) Zu geringer Abstand = 75 – 400 Euro (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand) unangepasste Geschwindigkeit = 100 Euro Tempolimit missachtet (innerorts) = 80 – 760 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung) Tempolimit missachtet (außerorts) = 70 – 600 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)  Autokrake.de wünscht Ihnen eine unfallfreie Fahrt und jederzeit eine angemessene Geschwindigkeit. |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 10. September 2009 um 11:04 Uhr |
























